Religionsunterricht wird in Nordrhein-Westfalen als vom Grundgesetz vorgesehenes Fach auch an staatlichen Schulen unterrichtet. Die Umsetzung durch das Land NRW führt zusammen mit der inhaltlichen Verantwortung durch die Religionsgemeinschaften zu einer „res mixta“, einer gemischten Angelegenheit.

Das bedeutet zum Beispiel, dass die Lehrkräfte ihre Lehrbefugnis durch die Religionsgemeinschaften erhalten, die Missio (katholisch), die Idschaza (islamisch) oder eben die Vokation (evangelisch).

Aus dieser gemischten Zuständigkeit ergibt sich auch das besondere Interesse und die besondere Verantwortung der Ev. Kirche, den Unterricht und die Lehrkräfte zu unterstützen, durch Fortbildungen, Begleitung und vor allem Wertschätzung für diesen wichtigen Beitrag zur Bildungsarbeit in den Schulen.

Im Bereich des Schulreferats MEO der drei Kirchenkreise An der Ruhr, Essen und Oberhausen gibt es derzeit rund 650 Lehrerinnen und Lehrer, die Ev. Religionslehre erteilen, wobei die Unterrichtsorganisation unterschiedlich aussieht. Neben der Aufteilung in konfessionelle Lerngruppen bietet sich mit dem Konfessionell-kooperativen Religionsunterricht seit 2018 auch die Möglichkeit, an Grundschulen und im Bereich der Sekundarstufe I konfessionsübergreifende Lerngruppen zu bilden, in denen Religion unterrichtet wird.